Prüfung AwSV

Prüfung nach Wasserhaushaltsgesetz (AwSV):

Ihre Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen muss zu den folgenden Terminen wasserrechtlich geprüft werden.

Die Prüfung muss:

  • vor Inbetriebnahme
  • nach wesentlichen Änderungen
  • nach Aufforderung durch die Behörde
  • im wiederkehrenden Zyklus (meist von 5 Jahren)
  • nach Außerbetriebnahme

von einem Sachverständigen durchgeführt werden.

Wir:

  • Beraten Sie bei Bau- und Auslegung
  • Prüfen Ihre Anlage
  • Helfen und beraten Sie bei der Dokumentation
  • Unterstützen bei der Mangelbehebung