Prüfung BetrSichV

Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung §§15/16 Anhang 2

Ihre Energieanlage muss zu bestimmten Anlässen nach Betriebssicherheitsverordnung geprüft werden.

Die Prüfung nach §§15/16 Anhang 2, Abschnitt 3, Nr.5.1 muss:

  • vor Inbetriebnahme,
  • nach prüfpflichtigen Änderungen
  • im wiederkehrenden Zyklus von 6 Jahren
  • auf besonderen Anlass z.B. Behördenanordnung

von einer befähigten Person durchgeführt werden.

Wir:

  • Beraten Sie bei Bau- und Auslegung
  • Prüfen Ihre Anlage
  • Helfen und beraten Sie bei der Dokumentation
  • Unterstützen bei der Mangelbehebung